Cloud oder Datenschutz – wo liegen die Grenzen für Ihre Bewerber- und Beschäftigtendaten?

Illustration einer Wolke mit einem Vorhängeschloss, im Hintergrund Bürogebäude, symbolisiert die Spannung zwischen Cloud-Nutzung und Datenschutz für Unternehmensdaten.

Nutzung der Cloud für Bewerber- und Beschäftigtendaten – Chancen und Hürden

In der modernen Arbeitswelt setzen immer mehr Unternehmen auf digitale Tools wie Zeiterfassungssysteme und Online-Bewerbungsverfahren, um effizienter mit Bewerber- und Beschäftigtendaten umzugehen. Die Cloud-Technologie spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Doch was bedeutet dies für den Datenschutz, insbesondere wenn Cloudanbieter wie Amazon Web Services (AWS) involviert sind?

Was sind Amazon Web Services?

Amazon Web Services (AWS) ist einer der führenden Anbieter von Cloud-Diensten. AWS bietet eine Vielzahl von Diensten an, darunter Server, Speichersysteme und Anwendungen, die Unternehmen bedarfsgerecht nutzen können. Obwohl AWS in den USA ansässig ist, betreibt es auch Niederlassungen und Server innerhalb der EU, wie etwa in Irland und Frankfurt.

Datenschutzrechtliche Herausforderungen

Die Einbindung von Clouddiensten wie AWS bringt datenschutzrechtliche Fragen mit sich, insbesondere wenn es um die Übermittlung von personenbezogenen Daten in und aus der EU geht. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten, insbesondere Artikel 44 ff., die die Übertragung von Daten in Drittländer regeln.

Datenübertragung und Zertifizierung: Was Sie wissen müssen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Übertragung von Daten in Regionen wie die USA sind komplex. Wie verhält es sich mit dem aktuellen Datenschutzabkommen, dem EU-U.S. Data Privacy Framework (DPF), und was bedeutet die Unterscheidung zwischen „non-HR Data“ und „HR Data”?

Bedeutung von Non-HR Data und HR Data

Diese Differenzierung ist wichtiger, als sie auf den ersten Blick erscheint. Laut US-Recht erfordern Beschäftigtendaten eine zusätzliche HR-Data-Zertifizierung, um zu signalisieren, dass auch auf diese Art von Daten der EU-Datenschutz angewendet wird. Unternehmen müssen darauf achten, welches ihrer Datenexporte unter diese Zertifizierung fallen.

Anwendung auf AWS und mögliche Fallstricke

Derzeit ist AWS nur für non-HR Data zertifiziert. Europäische Unternehmen können jedoch auch ihre Beschäftigtendaten über AWS verarbeiten, solange sie darauf achten, dass AWS intern keine zusätzlichen Beschäftigtendaten verarbeitet. Fällt der Angemessenheitsbeschluss oder eine entsprechende Zertifizierung weg, müssen Unternehmen auf Standardvertragsklauseln zurückgreifen.

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