Meta plant KI-Training mit Nutzerdaten von Facebook und Instagram
Im Mai 2025 plant Meta eine bedeutende Veränderung: Das Unternehmen beabsichtigt, die von Nutzern auf Facebook und Instagram geteilten Beiträge, Fotos und Kommentare zur Schulung ihrer Künstlichen Intelligenz (KI) zu nutzen. Diese Daten aller volljährigen europäischen Nutzer sollen integral in die Entwicklung und Verbesserung der KI-gestützten Dienste des Unternehmens wie dem Meta-AI-Chatbot für WhatsApp oder Sprachmodelle wie Llama einfließen.
Warum der KI-Trainingsstart verschoben wurde
Ursprünglich war der Start für 2024 geplant. Doch nach Bedenken der irischen Datenschutzbehörde (IDPC) bezüglich der rechtlichen Grundlagen und Transparenz, wurde das Vorhaben zunächst auf Eis gelegt. Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Klarheit und Transparenz führte zu einer Überarbeitung des Prozesses, was den Weg für einen einfacheren Widerspruch gegen die Datenverwendung ebnet.
Was Nutzer beachten müssen
Jeder registrierte Nutzer von Facebook und Instagram muss nun entscheiden, ob er der Nutzung seiner Daten für das KI-Training zustimmt oder nicht. Diese Entscheidung betrifft nicht nur zukünftige Inhalte, sondern auch Beiträge und Fotos aus der Vergangenheit. Für Nutzer, die keine Bedenken hinsichtlich der Verwendung ihrer öffentlich zugänglichen Daten haben, besteht kein Handlungsbedarf.
Der entscheidende Widerspruch bis Ende Mai 2025
Um zu verhindern, dass die eigenen Daten für das KI-Training genutzt werden, müssen volljährige europäische Nutzer jetzt aktiv werden und bis Ende Mai 2025 ihren Widerspruch einlegen. Informationen darüber erhalten die Nutzer direkt von Meta, und der Widerspruch kann sowohl in den Apps als auch auf den Plattformen der sozialen Netzwerke erfolgen.
Die Bedeutung eines rechtzeitigen Widerspruchs
Ein rechtzeitiger Widerspruch ist entscheidend, da Trainingsdaten unwiderruflich in KI-Modelle integriert werden. Nach der Einspielung in die Modelle können die Daten nicht mehr aus diesen entfernt werden, was die Dringlichkeit unterstreicht, sich frühzeitig um den Widerspruch zu kümmern. Thomas Fuchs vom HmbBfDI betont: „Ein rechtzeitiger Widerspruch ist der einzige wirksame Schutz.“
Wie Widerspruch eingelegt werden kann
Der Widerspruch kann über die Kontaktformulare auf Facebook oder den Instagram-Hilfebereich vorgenommen werden. Dabei ist eine Anmeldung im eigenen Konto erforderlich. Wer noch unsicher ist, sollte nicht zögern, sich weiter über die Möglichkeiten eines Widerspruchs zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Benötigen Sie Unterstützung? Wenn Sie Fragen zu den neuen Regelungen oder Unterstützung beim Widerspruch benötigen, zögern Sie nicht, sich bei uns zu melden. Unser Team bei „Datenschutzbeauftragter Trier“ steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre Daten zu schützen.