BGH-Urteile: Ein Wendepunkt im Datenschutzrecht
Im Jahr 2025 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) bedeutende Urteile, die nicht nur datenschutzrechtliche, sondern auch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Diese Entscheidungen haben großen Einfluss auf Unternehmen, da sie die rechtliche Verfolgung von Datenschutzverstößen durch Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber erleichtern.
Neues Klagerecht für Verbraucherschutzverbände
Ein zentrales Urteil betrifft die Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden. Der BGH entschied, dass diese, zusammen mit Mitbewerbern, Datenschutzverstöße durch eine wettbewerbsrechtliche Klage verfolgen können. Dieses Klagerecht basiert auf der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie deutschen Wettbewerbsregeln. Somit können qualifizierte Einrichtungen tätig werden, ohne dass ein individueller Auftrag eines Betroffenen vorliegt, wenn die Datenverarbeitung die Rechte Dritter gefährdet.
Wettbewerbsrückenwind für den Arzneimittelhandel
In zwei weiteren Fällen erklärte der BGH, dass auch Mitbewerber unzulässige Datenverarbeitungen abmahnen können. Diese Urteile betrafen den Onlinehandel mit Arzneimitteln, wo sensible Bestelldaten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Laut BGH fallen solche Daten unter den besonderen Schutz der DSGVO, was die Bedeutung von Datenschutzvorschriften in wettbewerbsrechtlichen Belangen unterstreicht.
Folgen der EuGH-Rechtsprechung und nationale Regelungen
Die Entscheidungen des BGH stützen sich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der die Klagemöglichkeiten von Verbraucherschutzverbänden schon zuvor bestätigt hatte. Besonders hervorzuheben ist dabei die Möglichkeit, gegen Verstöße bei der Informationspflicht vorzugehen. Diese Entwicklungen zeigen, dass nationale Regelungen und europäische Rechtsprechungen zunehmend Verschmelzen, um den Datenschutz zu stärken.
Gesetz gegen Abmahnmissbrauch
Vor dem Hintergrund des „Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ verlieren die BGH-Entscheidungen einige ihrer Schrecken. Dieses Gesetz schützt insbesondere kleinere Unternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen, weshalb die Verfolgung von Datenschutzverstößen zwar noch möglich ist, aber unter strengeren Bedingungen erfolgt.
Erhöhte Anforderungen für Unternehmen
Für Unternehmen bedeuten die Urteile, dass sie ihre Informationspflichten gemäß der DSGVO unbedingt einhalten müssen. Mangelnde Transparenz kann nicht nur Verwaltungsstrafen nach sich ziehen, sondern auch zivilrechtliche Klagen. Unternehmen sollten auch bei der Verarbeitung möglicher Gesundheitsdaten besonders vorsichtig sein, da bereits einfache Kombinationen von Daten entsprechende rechtliche Anforderungen erfüllen können.
Schritte zur Minimierung rechtlicher Risiken
Für den unternehmerischen Alltag hat die gestiegene Relevanz der privaten Rechtsdurchsetzung spürbare Auswirkungen. Datenschutzkonformes Verhalten wird durch die möglichen Klagen von Verbraucherschutzverbänden und Mitbewerbern immer wichtiger. Um rechtliche Risiken zu minimieren, sollten Unternehmen ihre Datenverarbeitungsprozesse sorgfältig überprüfen und anpassen.
Neue Bedrohungen durch das Zusammenspiel von Datenschutz und Wettbewerbsrecht
Die jüngsten Urteile markieren einen Wendepunkt, an dem Unternehmen verstehen müssen, dass Datenschutzverstöße nicht mehr nur von Aufsichtsbehörden verfolgt werden können, sondern auch zu zivilrechtlichen Auseinandersetzungen führen können. Diese neuartige Bedrohungslage erfordert ein hohes Maß an Compliance, um unangenehme juristische Konsequenzen zu vermeiden.
Proaktive Anpassung der Datenschutzprozesse
Unternehmen sollten darauf achten, dass alle ihre Datenverarbeitungsprozesse den neuesten rechtlichen Anforderungen entsprechen, einschließlich der spezifischen Bestimmungen der DSGVO. Wer auf eine saubere Umsetzung achtet, hat weniger mit rechtlichem Risiko und möglichen Konflikten mit Wettbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden zu rechnen.
Möchten Sie sicherstellen, dass Ihre Datenschutzmaßnahmen den neuesten gesetzlichen Anforderungen entsprechen? Kontaktieren Sie uns für Unterstützung. Unsere Experten bei der Datenschutzbeauftragter Trier stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.