
- ab 10 Personen im Betrieb, Verein etc. Pflicht
- bei weniger als 10 Personen gilt dennoch die EU-DSGVO, d.h. der Verantwortliche hat in Sinn des Datenschutzes zu agieren und haftet dementsprechend
- der Datenschutzbeauftragte (DSB) hat kontrollierende und beratende Funktion
- die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (DSB) müssen auf der Webseite und bei der Aufsichtsbehörde bekannt gemacht werden
- der interne Datenschutzbeauftragte (DSB) genießt einen erweiterten Kündigungsschutz, hat Einsicht in alle Daten und Unterlagen und haftet nur beschränkt. Zudem besteht oftmals kein Versicherungsschutz!