Die Fallstricke des Rechts auf Datenberichtigung

Eine Person mit Kompass in einem Labyrinth aus Datenströmen.

Das Recht auf Datenberichtigung: Ein komplexes Unterfangen

Das Recht auf Berichtigung gemäß Artikel 16 der DSGVO scheint auf den ersten Blick eine einfache Lösung für Betroffene zu sein, um Daten in Verwaltungsakten korrigieren zu lassen. Doch die Realität zeigt, dass die Umsetzung weit komplexer ist, als es auf dem Papier erscheinen mag. Zwei Urteile, eines vom Verwaltungsgericht Bremen und eines vom Verwaltungsgerichtshof München, verdeutlichen die Herausforderungen bei der Frage, wann und wie unrichtige Daten berichtigt werden können.

Herausforderungen bei der Beweisführung

Die DSGVO hat das Ziel, den betroffenen Personen einen einfachen Zugang zu ihren Rechten zu gewähren. Dennoch basieren Entscheidungen der Gerichte meist auf nationalem Beweisrecht. Der Grundsatz in Deutschland lautet, dass jede Partei diejenigen Tatsachen beweisen muss, die ihr nützlich sind. Das macht es für Betroffene oft schwierig, die unrechtmäßige Verarbeitung ihrer Daten nachzuweisen, insbesondere dann, wenn ihnen Einsicht in die internen Prozesse des Verantwortlichen fehlt. Ein Vorab-Auskunftsersuchen kann Abhilfe schaffen, indem es Indizien für eine mögliche illegale Verarbeitung liefert. Treten solche Indizien zutage, liegt es in der Verantwortung des Datenverarbeiters, seine Konformität mit der DSGVO nachzuweisen.

Die Bedeutung von Bewertungen in Datenakten

Probleme bei der Beweisführung werden besonders deutlich bei Bewertungen und Einschätzungen in Verwaltungsakten, die sowohl rechtliche als auch tatsächliche Aussagen enthalten können. In solchen Fällen, wie sie auch in den Entscheidungen des VG Bremen und des VGH München behandelt wurden, wird die Beweislastfrage besonders brisant. Der Mechanismus der DSGVO erfordert zunächst erheblichen Einsatz vom Betroffenen, was die Frage aufwirft, ob die Beweislast nicht teilweise umgekehrt werden sollte, sodass der Verantwortliche im Streitfall seine Compliance darlegen muss.

Die Komplexität von Schätzungen und Wertungen

Fallstudie: VG Bremen und die Problematik von Schätzungen

Der Fall vor dem Verwaltungsgericht Bremen drehte sich um die Schätzung des Geburtsdatums eines guineischen Staatsangehörigen im Rahmen eines asylrechtlichen Verfahrens. Ursprünglich auf Basis einer Inaugenscheinnahme auf 1993 geschätzt, lehnte die Behörde eine Korrektur auf das gerichtlich festgelegte und in Urkunden bestätigte Jahr 2003 ab. Das Gericht hielt fest, dass die Beweislast bei der Behörde liegt, unumstößlich richtige Daten zu hinterlegen. Doch die Behörde ist nicht verpflichtet, unbelegte Fakten in ihren Akten als wahr zu akzeptieren.

Urteil des VGH München: Die Frage der Wertungen

Ein weiterer bedeutender Fall betraf das Bestreben eines Klägers, Einschätzungen und Feststellungen aus einem abgeschlossenen Sorgerechtsstreit von einem Gericht überprüfen zu lassen. Der VGH München entschied, dass es dem Kläger obliegt, genau darzulegen, welche Akteninhalte berichtigt werden sollen. Da es sich bei vielen dieser Inhalte um wertende Urteile handelte, musste geklärt werden, ob diese Einschätzungen im Beurteilungsspielraum der Verwaltung lagen.

Fazit: Richtig oder falsch ist nicht immer eindeutig

Die Schwierigkeiten bei der Festlegung der Datenrichtigkeit

Wie die vorgestellten Fälle zeigen, ist es oft kompliziert, die Richtigkeit eines Datums in Verwaltungsakten zu bestimmen. Aussagen können existieren, die weder vollständig richtig noch falsch sind, oder der Beweis der behaupteten Richtigkeit schlägt fehl. Betroffene sollten sich bewusst sein, dass sie in einem möglichen Streitfall ihre Behauptungen rechtskräftig belegen können müssen, um nicht im Verfahren zu verlieren, selbst wenn ihre Informationen tatsächlich korrekt sein mögen.

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