Die graue Zone der Einwilligung: Was Sie beim Teilen von Bildern und Videos von Minderjährigen unbedingt wissen sollten

Mutter fotografiert ihr Kind im Park, während sie überlegt, ob sie das Bild online teilen soll.

## Fotos und Videos von Minderjährigen: Einwilligung erwünscht!

Die Verarbeitung und Veröffentlichung von Bildern und Videos, die Minderjährige abbilden, ist ein sensibles Thema im Datenschutz. Erfahren Sie hier, welche gesetzlichen Regelungen gelten und wie Sie sich rechtlich absichern können.

### Einwilligung: Das A und O

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) benötigen Sie in der Regel die Einwilligung der betroffenen Person, um deren Bilder und Videos zu verarbeiten. Besonders bei Aufnahmen von Kindern und Jugendlichen ist dieser Schritt entscheidend. Minderjährige werden laut Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Deutschland in zwei Altersgruppen eingeteilt: Kinder bis 14 Jahre und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren.

### Das Alter und die Einwilligungsfähigkeit

Ein wichtiger Diskussionspunkt im Zusammenhang mit Einwilligungen bei Minderjährigen ist das Alter, ab dem sie selbst wirksam einwilligen können. Art. 8 DSGVO sieht vor, dass Online-Dienste, die Kindern angeboten werden, eine gültige Einwilligung erst ab dem 16. Lebensjahr zulassen. Jüngere Personen benötigen die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten. Allerdings sieht die DSGVO eine Ausnahme für Offline-Verarbeitungen vor, bei denen die allgemeine Einsichtsfähigkeit der Minderjährigen entscheidend ist.

## Datenschutzbehörden: Unterschiedliche Sichtweisen

Die Datenschutzbehörden der deutschen Bundesländer sind sich uneinig darüber, ab welchem Alter minderjährige Personen eigenständig oder mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten in die Erstellung und Veröffentlichung von Bildern und Videos einwilligen können.

### Nordrhein-Westfalen und Sachsen: Ab 14 Jahren

In Nordrhein-Westfalen beispielsweise wird das Mindestalter zur Erlangung der Einsichtsfähigkeit auf 14 Jahre geschätzt. Auch in Sachsen dürfen Kinder ab diesem Alter unter Einhaltung bestimmter Bedingungen selbst einwilligen.

### Bayern und Niedersachsen: Der individuelle Einzelfall

In Bayern und Niedersachsen wird die Rolle der Erziehungsberechtigten deutlich hervorgehoben. Eine juristische Einwandlosigkeit wird meist erst ab einem Alter von 16 Jahren zulässig erachtet, wobei Fälle individuell bewertet werden müssen.

## Praktische Empfehlung: Wann sollten Einwilligungen eingeholt werden?

Engagieren Sie sich mit für den Schutz der Privatsphäre Ihrer Kinder und Jugendlichen, indem Sie deren Einwilligungsfähigkeit verantwortungsbewusst abwägen. Unsere Empfehlung:

### Klare Grenzen für unterschiedliche Altersgruppen

Für Kinder unter 14 Jahren sollten nur die Erziehungsberechtigten zustimmen. Für Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren sollte deren eigene Einwilligung sowie die stille Zustimmung der Eltern ausreichen. Jugendliche ab 16 Jahren könnten eigenständig Einwilligungen erteilen.

### Besondere Vorsicht bei Social Media

Die Verbreitung von Daten in sozialen Netzwerken birgt besondere Gefahren. Seien Sie bei der Verarbeitung und Veröffentlichung von Inhalten besonderes sorgsam, insbesondere dann, wenn die Inhalte sensible Informationen offenbaren oder die Reichweite der Veröffentlichung unüberschaubar ist.

Wenn Sie Fragen zu den datenschutzrechtlichen Bestimmungen oder Hilfe bei der Umsetzung in Ihrem Alltag benötigen, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Unser Team von Datenschutzbeauftragter Trier steht Ihnen zur Seite, um Sie professionell zu unterstützen und zu beraten.

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