Die unsichtbaren Fallen: Wie Unternehmen KI sicher und datenschutzkonform einsetzen können

Abstraktes Bild, das die sicheren und datenschutzkonformen Herausforderungen beim Einsatz von KI in Unternehmen darstellt

Der richtige Umgang mit KI und Datenschutz in Unternehmen

Die Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmensprozesse ist längst Realität. Anwendungen wie Chatbots, datengetriebene Analysen und automatisierte Prozesse sind alltägliche Werkzeuge geworden. In der Welt des Datenschutzes sind die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) allerdings unverzichtbar, sobald es um personenbezogene Daten geht. Parallel dazu sorgt die kommende EU-KI-Verordnung (AI Act) für Diskussionen, doch ihre Regelungen werden erst nach und nach in Kraft treten. Deshalb ist es umso wichtiger, bereits jetzt die bestehenden DSGVO-Regelungen zu verstehen und umzusetzen. Wie dies gelingt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wann ist die DSGVO relevant für KI?

Die DSGVO findet Anwendung, sobald personenbezogene Daten genutzt werden. Diese umfassen alle Informationen, die eine natürliche Person identifizieren oder identifizierbar machen. Wird KI in einer Weise verwendet, dass sie auf solche Daten zugreift, greift die DSGVO. Dies ist der Fall, wenn:

  • Kundendaten für Analysen herangezogen werden.
  • Eingaben (Prompts) mit personenbezogenen Daten die KI steuern.
  • KIs personenbezogene Ausgaben generieren, wie z.B. maßgeschneiderte Inhalte.
  • KIs mit personenbezogenen Daten trainiert werden.

Unternehmen müssen sicherstellen, dass sowohl eigene KI-Systeme als auch KI-Dienste von Drittanbietern datenschutzkonform eingesetzt werden. Eine ausschließlich anonyme Datennutzung erscheint als einfacher Weg, um regulatorische Anforderungen zu umgehen, hemmt jedoch oft Innovationspotenzial und verhindert eine umfassende Nutzung von KI.

Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung durch KI

Den Einsatz von KI auf eine rechtlich sichere Grundlage zu stellen, ist unerlässlich. Folgende DSGVO-Grundlagen gelten:

  • Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO): Wenn die Verarbeitung im berechtigten Interesse liegt und grundlegende Rechte der Betroffenen nicht überwiegen, kann diese Grundlage genutzt werden.
  • Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO): Die Nutzung KI-gestützter Datenverarbeitung zur Vertragsdurchführung ist zulässig.
  • Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO): Eine informierte und freiwillige Einwilligung ist nötig, wenn keine andere Grundlage besteht.

Besondere Datenkategorien, wie Gesundheitsdaten, erfordern gesonderten Schutz gemäß Art. 9 DSGVO. Auch bei der Zweckänderung einer Datenverarbeitung muss auf Vereinbarkeit mit der ursprünglichen Erlaubnis geachtet werden.

Sichere Nutzung von KI-Diensten

Einbindung von KI-as-a-Service

Viele Unternehmen greifen auf cloudbasierte KI-Dienste zurück, was oft als Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO gilt. Hier ist sicherzustellen, dass Dienstleister die Daten nicht zu eigenen Zwecken nutzen. Sorgfältige Prüfung der Auftragsverarbeitungsverträge (AV-Verträge) ist daher unerlässlich; Schutzmaßnahmen bei Datenübertragungen in Drittländer sollten berücksichtigt werden.

Technische und organisatorische Maßnahmen

Datenschutz bedeutet mehr als rechtliche Absicherung: Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) sind essenziell. Datenzugriffskontrollen, Datenminimierung und die regelmäßige Überprüfung von Dienstleistern sind entscheidend für den Schutz personenbezogener Daten bei der KI-Nutzung.

Transparenz und Informationspflicht

Kaiser betont, dass Unternehmen die Transparenzpflichten der DSGVO einhalten müssen. Betroffene sollten klar über die Datenverarbeitung mittels KI informiert werden, etwa in Datenschutzerklärungen. Diese müssen den rechtlichen Anforderungen der Art. 13 und 14 DSGVO gerecht werden.

Wissensvermittlung der Mitarbeitenden

Beim Einsatz von KI in Unternehmen ist das Bewusstsein der Mitarbeitenden entscheidend für den Datenschutz. Interne Schulungen und Richtlinien fördern einen verantwortlichen Umgang. So vermeiden Unternehmen unbewusste Verstöße gegen Datenschutzrichtlinien.

Sie stehen vor der Herausforderung der datenschutzkonformen Nutzung von KI-Systemen oder benötigen Unterstützung in der Implementierung? Melden Sie sich gerne bei uns für professionelle Beratung und maßgeschneiderte Unterstützung.

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