Die digitale Revolution im Krankmeldungsprozess: Chancen und Hürden der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Mit Beginn des Jahres 2023 trat die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in Kraft und ebnete den Weg für eine weitgehend digitalisierte Krankmeldung. Diese Umstellung wurde eingeführt, um den Verwaltungsaufwand erheblich zu reduzieren und gleichzeitig den Datenschutz zu stärken. In diesem Beitrag beleuchten wir die datenschutzrechtlichen Aspekte, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsdaten beachten müssen, insbesondere im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Der digitale Informationsfluss im eAU-Verfahren
Im Zuge der eAU-Umstellung werden Informationen zur Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers digital und sicher vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt. Der Arbeitgeber kann diese Daten dann elektronisch abrufen, wobei keine Diagnosen übermittelt werden, sondern lediglich notwendige Informationen wie der Beginn und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Trotz dieses modernisierten Informationsflusses bleibt der Arbeitnehmer verpflichtet, den Arbeitgeber umgehend zu informieren, damit notwendige betriebliche Maßnahmen getroffen werden können.
Herausforderungen in der Praxis: Datenschutzproblematiken
Obgleich die Einführung der eAU als Fortschritt zu sehen ist, gibt es in der praktischen Umsetzung noch Hindernisse. In Thüringen und Brandenburg gab es Beschwerden, dass Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern verlangten, sensible Gesundheitsinformationen per ungesicherte E-Mail zu übermitteln — ein klarer Verstoß gegen den Grundsatz der Sicherheit und Vertraulichkeit gemäß DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f. In Thüringen wurde beispielsweise kritisiert, dass E-Mail-Nachrichten nicht ausreichend geschützt waren, während in Brandenburg Unklarheiten über die Identität der Datenverarbeiter im Raum standen. Beide Fälle zeigen, wie wichtig es ist, sichere Kommunikationskanäle zu etablieren und Transparenz über die Datenverarbeitung zu schaffen.
Datenschutz als zentraler Eckpfeiler der eAU
Die Schilderungen aus Thüringen und Brandenburg verdeutlichen, dass die Verarbeitung von Gesundheitsdaten keine Kompromisse beim Datenschutz zulässt. Arbeitgeber müssen strengen Anforderungen gerecht werden, um die Integrität und Vertraulichkeit von Gesundheitsinformationen zu gewährleisten.
Sicherheitsmaßnahmen für sensible Gesundheitsdaten
Eine sichere Übermittlung von Gesundheitsdaten, wie der Arbeitsunfähigkeit, erfordert moderne Verschlüsselungsmethoden und den Ausschluss veralteter kryptografischer Verfahren. Unternehmen sollten sicherstellen, dass alternative Übermittlungswege wie der postalische Versand bereitstehen, wobei gleichzeitig klare Löschfristen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben festgelegt werden müssen. Transparenz gegenüber den Beschäftigten über die Datenverarbeitung ist ebenfalls entscheidend.
Flexible Kommunikationswege für ein sicheres Gesundheitssystem
Damit Arbeitnehmer sich sicher über ihre Arbeitsunfähigkeit äußern können, müssen sie die Wahl haben, auf verschiedene Kommunikationswege zurückzugreifen. Neben der elektronischen Übermittlung sollte die Möglichkeit bestehen, Unterlagen auf sicherem Postwege zu versenden, um Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit zu adressieren.
Die Umstellung auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung markiert einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung des Krankmeldungsprozesses. Doch neben den administrativen Erleichterungen ergeben sich neue Anforderungen an den Datenschutz, dem Arbeitgeber mit wirkungsvollen Maßnahmen begegnen müssen. Es gilt, die sichere Verarbeitung von sensiblen Gesundheitsdaten zu gewährleisten, indem moderne Technologien genutzt und transparente Prozesse etabliert werden. Sollten Sie Unterstützung bei der Umsetzung datenschutzkonformer Lösungen benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren — Ihr Datenschutzbeauftragter Trier steht Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite.