IT-Sicherheitsbeauftragter

Externer IT-Sicherheitsbeauftragter – NIS-2-konform & praxisnah

Mit der NIS-2-Richtlinie steigen die Anforderungen an die IT-Sicherheit von Unternehmen deutlich. Geschäftsführungen stehen in der Verantwortung, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen – und haften bei Versäumnissen persönlich.

Als externer IT-Sicherheitsbeauftragter unterstützen wir Sie dabei, diese Anforderungen effizient, rechtssicher und praxisnah zu erfüllen.

Ihre Vorteile

Rechtssicherheit bei der Umsetzung von NIS-2

Externe Expertise ohne zusätzliche Personalkosten

Praxisnahe Lösungen statt theoretischer Konzepte

Entlastung der Geschäftsführung

Nachvollziehbare Dokumentation für Prüfungen und Audits

Was ist ein IT-Sicherheitsbeauftragter?

Der IT-Sicherheitsbeauftragte (ISB) ist verantwortlich für die Planung, Umsetzung und Überwachung der Informationssicherheit im Unternehmen. Er fungiert als zentrale Schnittstelle zwischen Geschäftsführung, IT und externen Dienstleistern und sorgt dafür, dass Sicherheitsrisiken erkannt und reduziert werden.

NIS-2: Warum jetzt Handlungsbedarf besteht

Die NIS-2-Richtlinie betrifft deutlich mehr Unternehmen als bisher – insbesondere mittelständische Betriebe aus vielen Branchen.
Typische Anforderungen sind unter anderem:

  • Einführung eines strukturierten Informationssicherheitsmanagements
  • Durchführung von Risikoanalysen
  • Umsetzung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen
  • Dokumentation und Nachweis der Sicherheitsmaßnahmen
  • Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitenden

Unternehmen, die diese Pflichten nicht erfüllen, riskieren Bußgelder, Haftungsfolgen und Reputationsschäden.

Unsere Leistungen als externer IT-Sicherheitsbeauftragter

Wir übernehmen die Rolle des IT-Sicherheitsbeauftragten vollständig oder ergänzend:

  • Analyse des aktuellen IT-Sicherheitsniveaus
  • Unterstützung bei der Umsetzung der NIS-2-Anforderungen
  • Aufbau und Pflege eines Informationssicherheitsmanagements (ISMS)
  • Erstellung von Sicherheitsrichtlinien und Notfallkonzepten
  • Bewertung von Risiken und Schwachstellen
  • Beratung der Geschäftsführung
  • Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitenden

Jetzt beraten lassen!

Sie möchten wissen, ob Ihr Unternehmen unter die NIS-2-Richtlinie fällt oder wie hoch Ihr aktueller Handlungsbedarf ist? Gerne unterstützen wir Sie als externer IT-Sicherheitsbeauftragter.