Mit der NIS-2-Richtlinie steigen die Anforderungen an die IT-Sicherheit von Unternehmen deutlich. Geschäftsführungen stehen in der Verantwortung, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen – und haften bei Versäumnissen persönlich.
Als externer IT-Sicherheitsbeauftragter unterstützen wir Sie dabei, diese Anforderungen effizient, rechtssicher und praxisnah zu erfüllen.
Rechtssicherheit bei der Umsetzung von NIS-2
Externe Expertise ohne zusätzliche Personalkosten
Praxisnahe Lösungen statt theoretischer Konzepte
Entlastung der Geschäftsführung
Nachvollziehbare Dokumentation für Prüfungen und Audits
Der IT-Sicherheitsbeauftragte (ISB) ist verantwortlich für die Planung, Umsetzung und Überwachung der Informationssicherheit im Unternehmen. Er fungiert als zentrale Schnittstelle zwischen Geschäftsführung, IT und externen Dienstleistern und sorgt dafür, dass Sicherheitsrisiken erkannt und reduziert werden.
Die NIS-2-Richtlinie betrifft deutlich mehr Unternehmen als bisher – insbesondere mittelständische Betriebe aus vielen Branchen.
Typische Anforderungen sind unter anderem:
Unternehmen, die diese Pflichten nicht erfüllen, riskieren Bußgelder, Haftungsfolgen und Reputationsschäden.
Wir übernehmen die Rolle des IT-Sicherheitsbeauftragten vollständig oder ergänzend:
Sie möchten wissen, ob Ihr Unternehmen unter die NIS-2-Richtlinie fällt oder wie hoch Ihr aktueller Handlungsbedarf ist? Gerne unterstützen wir Sie als externer IT-Sicherheitsbeauftragter.