Neueste KI-Verordnung: Was bedeutet das für Ihren Datenschutz?

Ein Mensch schützt seine Daten in einem digitalen Netzwerk, umgeben von KI-Symbolen, die die Auswirkungen der neuen KI-Verordnung verdeutlichen.

Die Rolle der KI-Verordnung im Kontext des Datenschutzes

Die Europäische Kommission arbeitet intensiv an der Implementierung der KI-Verordnung, welche essenziell für die Kontrolle und Regulierung von Praktiken im Bereich künstlicher Intelligenz ist. Ähnlich wie die DSGVO, schützt auch diese Verordnung vor missbräuchlichen Anwendungen, wobei der Fokus speziell auf unzulässigen Praktiken liegt. Unsere Diskussion beleuchtet diese Aspekte anhand von praxisnahen Beispielen und Rahmenbedingungen.

Die Vorreiterrolle des Büros für Künstliche Intelligenz

Vorreiter der Implementierung der KI-Verordnung ist das Büro für Künstliche Intelligenz. Dieses hat die Aufgabe, nicht nur die Anwendung der Verordnung zu gewährleisten, sondern auch darüber zu informieren. Hierfür wurden im Februar detaillierte Leitlinien veröffentlicht, und ein Webinar beleuchtete kürzlich die aktuellen Regelungen. Diese sind nun, besonders im Hinblick auf hochriskante KI-Anwendungen, von hoher Relevanz.

Verbotene Praktiken im KI-Bereich

Der Begriff „verbotene KI“ ist irreführend, denn laut Art. 5 der KI-Verordnung sind es die Praktiken im Zusammenhang mit KI-Systemen, die im Fokus stehen. Die Verordnung geht nicht spezifisch auf die Systeme selbst ein, sondern gibt an, wann deren Nutzung, Einführung oder Vertrieb untersagt wird. Ein prominentes Beispiel hierfür sind biometrische Echtzeit-Fernidentifizierungsverfahren, die im öffentlichen Raum zu Strafverfolgungszwecken verwendet werden, mit gewissen Ausnahmen.

Der Vergleich zwischen KI-Verordnung und DSGVO

Die DSGVO und die KI-Verordnung scheinen auf den ersten Blick verschiedene Schwerpunkte zu haben, doch das Zusammenspiel beider Regelwerke zeigt sich bei der durchdachten Kontrolle von Datenverarbeitungstechniken. Eine nähere Betrachtung verdeutlicht, wie beide Verordnungen in gewissen Bereichen ineinandergreifen und ein einheitliches Schutzniveau bieten können.

Datenschutzverbote im Vergleich

Während die DSGVO ihre Bestimmungen auf die Verarbeitung personenbezogener Daten konzentriert, geht es bei der KI-Verordnung um die unzulässige Anwendung von Technologien. Ein aktuelles Beispiel ist das sogenannte „Scraping“, bei dem Programme automatisiert Inhalte von Webseiten lesen und speichern, wie etwa Gesichtsfotos zur Personenidentifikation. Sowohl die DSGVO als auch die KI-Verordnung bieten Mechanismen, um solchen Praktiken entgegenzuwirken und illegale Datenverarbeitung zu unterbinden.

Die Komplementarität von KI-Verordnung und DSGVO

Die Koexistenz der Verbote beider Verordnungen zeigt ihre komplementäre Natur. Gemäß Art. 2 Abs. 7 der KI-Verordnung bleibt die DSGVO unberührt, ebenso wie Art. 5 Abs. 8 festlegt, dass die KI-Praktiken andere Rechtsvorschriften nicht verletzen dürfen. Diese Regelungen stellen sicher, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen trotz ihrer Unterschiede harmonisch ineinandergreifen, um den Schutz der Privatsphäre umfassend sicherzustellen.

Falls Sie Unterstützung in der Umsetzung der KI-Verordnung oder der Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Experten-Team in Trier steht Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung und hilft Ihnen dabei, datenschutzkonform durch den Dschungel der Verordnungen zu navigieren. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie uns gemeinsam für Ihre Datensicherheit sorgen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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