Einblick in die Herausforderungen des alltäglichen Datenschutzes
Im täglichen Leben eines Datenschutzbeauftragten entstehen regelmäßig einzigartige Situationen, die weit über komplexe rechtliche Fragestellungen oder technologische Herausforderungen hinausgehen. Oftmals steht der Datenschutzbeauftragte vor kuriosen Anfragen, bei denen die menschliche Natur ebenso eine Rolle spielt wie rechtliche Feinheiten. Solche Fälle erfordern nicht nur juristisches Know-how, sondern auch Empathie und mitunter eine Prise Humor.
Ein unerwarteter Fall mit tierischen Protagonisten
In einem beschaulichen Dörfchen in Nordfriesland kümmerte sich ein Einwohner liebevoll um seine Schafe auf einer privaten Weide. Was zunächst nach einem alltäglichen Szenario klingt, entwickelte sich schnell zu einem datenschutzrechlich relevanten Fall, als das Veterinäramt darauf aufmerksam wurde, dass die Genehmigung für die Schafhaltung des Halters abgelaufen war. Um die Situation zu prüfen, nahm ein Beamter Fotos der Tiere auf, was den Schafhalter erzürnte. Er sah darin eine unzulässige Erfassung personenbezogener Daten und verlangte, dass solche Aufnahmen zukünftig unterlassen werden.
Datenschutzrechtliche Betrachtung
Rein datenschutzrechtlich gesehen, stellt dieser Fall kaum Komplikationen dar, denn die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) findet auf Tiere keine Anwendung. Zudem ist der Begriff der „anlasslosen Datenspeicherung“ hier nicht zutreffend, da er sich auf die systematische Sammlung von Kommunikations- und Verkehrsdaten bezieht und nicht auf Fotos von Tieren – selbst wenn Bewegungsmuster der Herde daraus abgeleitet werden könnten.
Rechtliche Betrachtung und Empfehlungen
Kritische Punkte bei der Aufnahme
Ein anderer Aspekt, der betrachtet werden muss, ist das Aufnahmeland. Die Fotos wurden auf privatem Eigentum geschossen, das durch geltendes Eigentumsrecht geschützt ist. Obwohl die Panoramafreiheit Fotoaufnahmen auch von privaten, öffentlich zugänglichen Orten zulässt, endet diese dort, wo das Hausrecht des Eigentümers beeinträchtigt wird. Die Aufnahmen wären rechtmäßig, sofern sie zur Dokumentation des Sachverhalts erforderlich gewesen sind und die Behörde ihrer Aufgabe, öffentliche Angelegenheiten aufzuklären, nachkam. Wenn die Weide einsehbar war, bestehende Aufklärungspflicht zu evaluieren.
Empfehlungen für betroffene Tierhalter
Aus der datenschutzrechtlichen Sicht gibt es keinen Grund zur Sorge, da die Verwaltung von Bildern, welche ausschließlich die Schafe zeigen, nicht von der DSGVO gedeckt ist. Juristisch gesehen hätte der Halter besser darin investiert, seine Genehmigung rechtzeitig zu erneuern, anstatt eine datenschutzrechtliche Debatte loszutreten.
Fazit: Der oft ausgerufene „Datenschutz“ ist nicht immer die Lösung. Sollte Ihr Unternehmen oder Ihre Aktivitäten ähnliche Herausforderungen mit dem Datenschutz bergen, lassen Sie uns darüber sprechen. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Unterstützung benötigen – wir sind für Sie da!